Sicher Spekulieren
Diese Anlagen fallen nicht unter die Abgeltungssteuer:
- Kunst
- Antiquitäten
- Edelmetalle
- Immobilien
- Offene Immobilien-Fonds
- Geschlossene Fonds
Allerdings müssen bei einigen dieser Anlagen die alten Spekulationsfristen beachtet werden:
- Für Edelmetalle gilt die alte Spekulationsfrist von einem Jahr.
- Für Immobilien gilt die alte Spekulationsfrist von 10 Jahren, für selbst genutzte Immobilien mindestens drei Jahre.
- Bei Offenen Immobilien-Fonds müssen inländische Immobilien mindestens 10 Jahre im Fondsbesitz gewesen sein.
- Bei Geschlossenen Fonds fallen durch die parallel zur Einführung der Abgeltungssteuer laufende Unternehmenssteuerreform viele Verlustzuweisungs- und Abschreibungsmöglichkeiten weg. Daher haben diese Fonds als Steuersparmodelle ausgedient und die Rendite wird zur alles überragenden Bestimmungsgröße für eine Anlageentscheidung.