Private Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht vor 2005 abgeschlossen und nicht steuerbegünstigt sowie Auszahlung in 2008
Regelung bis 31.12.2008 (ohne Abgeltungssteuer)
Der „steuerpflichtige Ertrag“ – setzt sich zusammen aus Garantiezins und Überschusszins der Versicherung – muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Neue Regelung ab 1.1.2009 (mit Abgeltungssteuer)
Der „steuerpflichtige Ertrag“ – setzt sich zusammen aus Garantiezins und Überschusszins der Versicherung – muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Unterm Strich
Keine Änderungen durch die Einführung der Abgeltungssteuer.