Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht, vor 2005 abgeschlossen
Regelung bis 31.12.2008 (ohne Abgeltungssteuer)
Der Ertragsanteil muss mit dem persönlichen Steueranteil versteuert werden.
Neue Regelung ab 1.1.2009 (mit Abgeltungssteuer)
Der Ertragsanteil wird weiterhin, abhängig vom Lebensalter, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Unterm Strich
Keine Änderungen durch die Einführung der Abgeltungssteuer.