Fondsgebundene Rentenversicherung, Fondspolicen
Fondsgebundene Rentenversicherungen kombinieren Risikolebensversicherung und Rentenfonds-Anlage. Sofern die Versicherungssumme bei Fälligkeit in einem Betrag ausgezahlt wird, zählt diese Anlageform zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.
Der Vorteil fondsgebundener Rentenversicherungen: geringfügig höhere Renditen wegen der flexiblen Anlage in Renten. Nachteil: hohe Verwaltungskosten.
Regelung bis 31.12.2008 (ohne Abgeltungssteuer)
- Fondsgebundene Rentenversicherungen werden in der Ansparphase nicht besteuert.
- Bei Auszahlung wird nur der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn. Der Steuersatz dürfte in der Regel zwischen 4 % und 5 % liegen.
Steuerpflichtiger Ertragsanteil bei Renten | |
Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in Prozent |
55 | 26 |
58 | 24 |
60 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 | 18 |
67 | 17 |
Quelle: § 22 EStG
Neue Regelung ab 1.1.2009 (mit Abgeltungssteuer)
- Für fondsgebundene Rentenversicherungen ändert sich durch die Abgeltungssteuer nichts, nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Unterm Strich
Unter abgeltungssteuerlichen Gesichtspunkten zählen fondsgebundene Rentenversicherungen zwar zu den Gewinnern, weil für sie keine Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Das sollte jedoch nicht über die eher mageren Renditen dieser Vorsorgeart im Vergleich zu anderen Anlagen hinwegtäuschen.