Knock-out-Zertifikate

Knock-out-Zertifikaten sind Spekulationspapiere, bei denen das Risiko des Totalverlustes besteht. Aufgrund ihrer Konstruktion zählen Knock-out-Zertifikate zu den Finanzinnovationen. Diese sind Gewinner der Abgeltungssteuer.
Knock-out-Zertifikate verbinden wie alle Zertifikate Elemente von Schuldverschreibungen und Derivaten. Sie beziehen sich immer auf einen Basiswert: Aktienkurs oder Index. Es gibt Knock-out-Zertifikate in zwei Varianten: Entweder sie profitieren von steigenden Aktienkursen oder Indizes („Turbo-, Long-, Bull-Zertifikate) oder fallenden Kursen (Short- oder Bear-Zertifikate). Die Zertifikate reagieren auf die Kursbewegungen ihres Basiswerts.

Die Differenz zwischen Basiswert und Zertifikatpreis ergibt eine Hebelwirkung, wobei gilt, dass diese Wirkung umso stärker ausfällt, je niedriger der Kapitaleinsatz ist. Ihre Wertsteigerung bzw. ihre Kapitalerträge beziehen Knock-out-Zertifikate aus dieser Hebelwirkung. Sie sind börsentäglich frei handelbare Wertpapiere mit begrenzter oder unbegrenzter Laufzeit.

Regelung bis 31.12.2008 (ohne Abgeltungssteuer)

Kapitalerträge aus Knock-out-Zertifikate fallen durch Kursgewinne. Daher wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Neue Regelung ab 1.1.2009 (mit Abgeltungssteuer)

  • Kapitalerträge aus Knock-out-Zertifikaten werden - wie Finanzinnovationen - immer mit 25 % Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) versteuert.
  • Verluste aus Knock-out-Zertifikaten können - wie Finanzinnovationen - nur noch eingeschränkt mit anderen Einkünften verrechnet werden - nämlich mit positiven Kapitaleinkünften wie Zinsen. Nicht hingegen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aus nichtselbständiger Arbeit.

Unterm Strich

Knock-out-Zertifikate (Hebel-Zertifikate) zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer, weil ihre Kapitalerträge aus Spekulationsgewinnen zuvor mit dem meist höheren persönlichen Steuersatz versteuert wurden.

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2 Kommentare
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  1. Da stiimt doch in Ihrer Aussage etwas nicht ?! oder:

    Sie schreiben:

    Neue Regelung ab 1.1.2009 (mit Abgeltungssteuer)

    ■Verluste aus Knock-out-Zertifikaten können - wie Finanzinnovationen - nur noch eingeschränkt mit anderen Einkünften verrechnet werden - nämlich mit positiven Kapitaleinkünften wie Zinsen. Nicht hingegen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aus nichtselbständiger Arbeit.

    FRage:
    Verluste können doch nicht mit (z.B.Sparbuch!) Zinsen verrechnet werden! oder ?? täusche ich mich da so gewaltig?

    Und noch eine Frage: Gewinne in 2009 aus diesen Hebel-Zertifikaten können noch nach wie vor (bis 2013?) mit dem persönlichen Verlustvortrag (Unterlage vom Finanzamt) rückwirkend verrechnet werden ? Gilt bis 2013 dann die Halbeinkunftsregelung weiterhin oder wird künftig alles mit 100% gegengerechnet (was natürlich dann zum Nachteil für den Verlustvorträger wäre und das Finanzamt doppelt kassiert…)
    Gruss Peter Liefke

  2. Frage 1: Herr Liefke hat Recht: Verluste können nicht mit (z.B.Sparbuch!) Zinsen verrechnet werden!

    Frage 2: Gewinne in 2009 aus Hebel-Zertifikaten können noch bis 2013 mit dem persönlichen Verlustvortrag (Unterlage vom Finanzamt) rückwirkend verrechnet werden.

    Frage 3: Das Halbeinkünfteverfahren ist seit 2009 abgeschafft. Bei Verlusten – und den entsprechenden Verlustvorträgen – ist das Halbeinkünfteverfahren noch angewandt worden, entsprechend verhält sich der Verlustvortrag. Für Verlsute ab 2009 wird nicht mehr mit dem HE-Verfahren abgerechnet.
    Gruß Holger Iburg

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