Tagesanleihe
Die Tagesanleihe ist ein Wertpapier des Bundes mit täglich wechselndem Zins, das börsentäglich ge- und verkauft werden kann. Die Tagesanleihe zählt wie andere Zinspapiere zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.
Erstmals am 1. Juli 2008 emitiert, stellt die Tagesgeldanleihe eine Alternative zu Tages- und Festgeldkonten dar. Das Wertpapier funktioniert so:
- Mindestanlage 50 Euro
- Zinsen werden täglich berechnet und gutgeschrieben (täglicher Zinseszinseffekt)
- Aufgelaufene Zinsen werden am 31.12. des Jahres nicht ausgezahlt, sondern in neue Anteile umgewandelt.
- Kauf und Verkauf sind gebührenfrei
- Depotverwahrung ist gebührenfrei für Privatanleger in einem Einzelschuldbuchkonto der Finanzagentur des Bundes
Regelung bis 31.12.2008 (ohne Abgeltungssteuer)
Tagesanleihen werden steuerlich wir andere Zinspapiere behandelt.
- Zinserträge unterliegen beim Verkauf der Tagesanleihe bzw. einmal jährlich am Zinstermin (31.12. des Jahres) der Kapitalertragsteuer (30 %) plus Soli.
- Zinserträge müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (Progressionsvorbehalt).
Beispielrechnung mit folgenden Annahmen für einen Anleger: Freistellungsauftrag ausgeschöpft, konfessionslos, persönlicher Einkommensteuersatz 42 %, keine weiteren Zinspapiere im Depot.
Die Tagesanleihe wird am 1.1. zum Tagespreis von 100 % gekauft, Anlagebetrag: 10.000 €. Endpreis am 31.12. ist 103,75 %. Die Anleihe wird über den Jahreswechsel gehalten.
Anlagebetrag 1.1. | (Tagespreis: 100%) |
10.000,00 €
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Erworbener Nennwert | 10.000,00 € / (100 / 100)= |
10.000,00 €
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Stückzinsaufwand beim Kauf |
0,00 €
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Fällige Zinsen vor Steuern am 31.12. | 10.000,00 € x 103,75 / 100 ./. 10.000,00 € |
375,00 €
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Kapitalertragsteuer | ./. 375,00 € x 0,30 |
112,50 €
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Solidaritätszuschlag | .5,5 % v. 112,50 € |
6,19 €
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Fällige Zinsen nach Steuern am 31.12. | (=Fällige Zinsen vor Steuern ./. Kapitalertragsteuer ./. Solidaritätszuschlag) |
256,31 €
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Einkommensteuer | 375,00 € x 0,42 |
157,50 €
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Solidaritätszuschlag | 5,5 % v. 157,50 € |
8,66 €
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Summe |
166,16 €
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./. anrechenbare Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag |
118,69 €
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Noch zu zahlende Einkommensteuer einschl. Solidaritätszuschlag |
47,47 €
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Quelle: Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH
Neue Regelung ab 1.1.2009 (mit Abgeltungssteuer)
Kapitalerträge aus Tagesanleihe werden ab 1. Januar mit 25 % Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) versteuert.
Unterm Strich
Tagesanleihe-Anleger profitieren von der Abgeltungssteuer, weil sie meist niedriger als der persönliche Einkommensteuersatz liegen dürfte.