Anlagestrategie
Wie schon vor Einführung der Abgeltungssteuer sollten auch ab 1. Januar 2009 beim langfristigen Investieren renditestarke und sichere Aktien, Aktienfonds und Index-Fonds das Rückgrat für die Anlagestrategie bilden. » weiter
Wie schon vor Einführung der Abgeltungssteuer sollten auch ab 1. Januar 2009 beim langfristigen Investieren renditestarke und sichere Aktien, Aktienfonds und Index-Fonds das Rückgrat für die Anlagestrategie bilden. » weiter
Die Banken sind ab 1. Januar 2009 verpflichtet, auf alle Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 % Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) direkt an den Fiskus abzuführen. » weiter
Der Freistellungsauftrag verhindert die vorzeitige Überweisung von Abgeltungssteuer an den Fiskus. Wie hoch die zu erwartenden Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden und mögliche Kursgewinne) ausfallen und wie schnell der Sparerpauschbetrag von 801 € / 1602 € (Einzelpersonen/Ehepaare) überschritten ist, zeigen folgende Rechenbeispiele: » weiter
Diese Anlagen fallen nicht unter die Abgeltungssteuer:
Allerdings müssen bei einigen dieser Anlagen die alten Spekulationsfristen beachtet werden:
Was im Jahr 2008 richtig gewesen ist, muss ab dem 1. januar 2009 nicht falsch sein. Vorausgesetzt, man glaubt daran, dass aus der Finanzkrise langfristige Veränderungen erwachsen und die Unternehmen nachhaltig wirtschaften werden. Dann dürfte sich ein Investment in Aktien und Fondsauch weiterhin als gute und renditeträchtige Form der Geldanlage und des Vermögensaufbaus erweisen. » weiter
Seit dem 1. Januar 2005 gilt in Deutschland beim Verkauf von Wertpapieren und Fondsanteilen das so genannte First in – First out-Verfahren („FiFo“). Dabei wird seitens des Fiskus unterstellt, dass zuerst gekaufte Wertpapiere („First in“) auch zuerst verkauft („First out“) werden. » weiter
Weil Abgeltungssteuer bei allen nach dem 1. Januar 2009 gekauften Aktien und Fondsanteilen fällig wird, haben weitsichtige Anleger ein Zweitdepot für diese Wertpapiere eingerichtet. » weiter
Verluste, die durch Wertpapier- oder Immobilienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist aufgelaufen sind, können in die Zukunft mitgenommen werden. Voraussetzung dafür: Sie stehen in der Steuererklärung 2008. » weiter