Verluste mitnehmen
Verluste, die durch Wertpapier- oder Immobilienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist aufgelaufen sind, können in die Zukunft mitgenommen werden. Voraussetzung dafür: Sie stehen in der Steuererklärung 2008. » weiter
Verluste, die durch Wertpapier- oder Immobilienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist aufgelaufen sind, können in die Zukunft mitgenommen werden. Voraussetzung dafür: Sie stehen in der Steuererklärung 2008. » weiter