Freistellungsauftrag, Sparerpauschbetrag
Der Freistellungsauftrag verhindert die vorzeitige Überweisung von Abgeltungssteuer an den Fiskus. Wie hoch die zu erwartenden Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden und mögliche Kursgewinne) ausfallen und wie schnell der Sparerpauschbetrag von 801 € / 1602 € (Einzelpersonen/Ehepaare) überschritten ist, zeigen folgende Rechenbeispiele: » weiter