Fondssparplan

Ein Fondssparplan ist die Anlage in Investmentfonds durch regelmäßigen Kauf von Fondsanteilen. Fondssparpläne als Mittel zum langfristigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge zählen zu den Verlierern der Abgeltungssteuer, zumindest wenn das Geld in Aktienfonds angelegt wird. » weiter

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Tagesgeld

Der Inhaber eines Tagesgeldkontos kann über sein Guthaben täglich verfügen, es wird verzinst und es gibt keine Kündigungsfristen. Tagesgeld-Investments zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Festgeld

Unter Festgeld versteht man einen Geldbetrag auf einem Konto mit fester Laufzeit und einem gleich bleibenden Zinssatz. Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Festgeld-Investments zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Bundesschatzbriefe, Pfandbriefe

Bundesschatzbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere des Bundes (www.deutsche-finanzagentur.de), deren Zinssätze über die Laufzeit ansteigen. Pfandbriefe sind festverzinsliche Anleihen. Diese Zinspapiere zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Tagesanleihe

Die Tagesanleihe ist ein Wertpapier des Bundes mit täglich wechselndem Zins, das börsentäglich ge- und verkauft werden kann. Die Tagesanleihe zählt wie andere Zinspapiere zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Dachfonds

Als Dachfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die ausschließlich in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Dachfonds zählen insofern zu den Verlierern der Abgeltungssteuer, als Kursgewinne beim Verkauf der Anteile künftig versteuert werden müssen. Andererseits wird für Umschichtungen innerhalb des Fonds - anders als bei einem Privatanleger, der z.B. von einem Aktienfonds in einen anderen umschichtet - keine Abgeltungssteuer fällig. Insofern zählen Dachfonds auch zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds sind Investment-Fonds, die in (Gewerbe-) Immobilien investieren. Diese Fonds zählen - im Gegensatz zu den meisten anderen Investment-Fonds - eher zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer, vor allem wenn sie in ausländische Immobilien investiert haben. » weiter

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Lebensversicherung, Rentenversicherung

Über 90 Millionen Kapitallebens- (LVs) und Rentenversicherungen (RVs) gibt es in Deutschland, mehr als Einwohner. Diese Versicherungen sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Die Regelungen für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen hängen von der Art und dem Abschlussdatum des Vertrages ab. Ausführliche Informationen zum Thema Lebensversicherung und Rentenversicherung finden Sie unter Alles zur Geldanlage.
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Fondsgebundene Lebensversicherung, Fondspolicen

Fondsgebundene Lebensversicherungen kombinieren Risikolebensversicherung und eine Investmentfonds-Anlage. Diese Anlage zählt eher zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Fondsgebundene Rentenversicherung, Fondspolicen

Fondsgebundene Rentenversicherungen kombinieren Risikolebensversicherung und Rentenfonds-Anlage. Sofern die Versicherungssumme bei Fälligkeit in einem Betrag ausgezahlt wird, zählt diese Anlageform zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Zertifikate

Zertifikate sind börsentäglich frei handelbare Wertpapiere mit begrenzter oder unbegrenzter Laufzeit. Sie zählen – mit Ausnahmen – zu den Verlieren der Abgeltungssteuer. » weiter

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Index-Zertifikate

Index-Zertifikate haben als Basiswert einen Aktien-, Wertpapier- oder Rohstoff-Index. Sie sind börsentäglich frei handelbare Wertpapiere mit begrenzter oder unbegrenzter Laufzeit. Index-Zertifikate zählen zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Bonus-Zertifikate

Bonus-Zertifikate nutzen Dividendenausschüttungen für eine Absicherung des Investments gegen Kursrückgänge. Bonus-Zertifikate zählen zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Discount-Zertifikate

Discount-Zertifikate geben dem Anleger das Anrecht auf eine Aktie zu einem Preis unter dem aktuellen Kurswert. Im Tausch verzichtet der Anleger auf die Chance eines Kursanstieges über eine festgelegte Höhe (Cap) sowie Dividendenzahlung und ggf. Stimmrecht. Discount-Zertifikate zählen zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Garantie-Zertifikate

Bei Garantie-Zertifikaten erhält der Anleger mindestens das eingesetzte Kapital am Laufzeitende zurück. Aufgrund ihrer Konstruktion zählen Garantie-Zertifikate zu den Finanzinnovationen. Sie gehören zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Knock-out-Zertifikate

Knock-out-Zertifikaten sind Spekulationspapiere, bei denen das Risiko des Totalverlustes besteht. Aufgrund ihrer Konstruktion zählen Knock-out-Zertifikate zu den Finanzinnovationen. Diese sind Gewinner der Abgeltungssteuer. » weiter

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Exchange Traded Commodities (ETCs)

Exchange Traded Commodities (ETCs) sind börsengehandelte Wertpapiere, die Anlegern eine Investition in die Anlageklasse Rohstoffe (engl.: Commodities) erlauben. ETCs zählen eigentlich zu den Verlieren der Abgeltungssteuer. Doch es gibt eine Ausnahme. » weiter

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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung, kurz: bAV, stellt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge die wichtige dritte Säule der Altersversorgung dar. Die bAV ist von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. » weiter

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Aktienfonds

Als Aktienfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die überwiegend in Aktien investieren. Aktienfonds zählen eher zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Bausparen

Bausparverträge dienen vor allem der günstigen Finanzierung von Darlehen zum Zwecke des Eigenheimerwerbs. Sie zeichnen sich meist durch niedrige Guthabenzinsen aus. Bausparen zählt zu den klaren Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Finanzinnovationen

Mit Finanzinnovationen bezeichnet der Fiskus seit 1994 Wertpapiere, die steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne umwandeln sollen. Finanzinnovationen zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.  » weiter

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Immobilien

Immobilien sind unbewegliche Sachen, also Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte. Die Anlage in Immobilien ist von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. » weiter

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Sparbriefe, Zinspapiere

Sparbriefe und von den Kreditinstituten in Eigenregie angebotene Zinspapiere sind für einen festen Zeitraum angelegte Geldbeträge mit gleich bleibendem Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Der Zinsertrag wird am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Diese Geldanlagen zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Riester-Rente

Bei der Riester-Rente ändert sich nichts: Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester-Rente ist von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Es bleibt bei der nachgelagerten Besteuerung. Während der Einzahlungsphase profitieren Riester-Sparer von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, dafür ist die spätere Rentenzahlung voll zu versteuern. » weiter

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Geschlossene Immobilienfonds

Geschlossene Immobilienfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Sie fallen nicht unter die Regelungen der Abgeltungssteuer, » weiter

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Banksparpläne

Banksparpläne bieten die Möglichkeit, monatlich feste Beträge anzusparen. Als Zinsanlagen zählen Banksparpläne zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Anleihen

VerbesserungAnleihen sind verzinsliche Wertpapiere mit festgelegter Laufzeit sowie festem oder variablen Zins und jährlicher Zinsausschüttung. Anleihen zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Aktienanleihen

Aktienanleihen sind Wertpapiere, die der Anleger zu einem bestimmten Kurswert erwirbt und dafür hohe jährliche Zinsausschüttungen erhält. Am Ende der Laufzeit gibt es entweder den Nennbetrag zurück oder eine vorher festgelegte Anzahl von Aktien. Aktienanleihen fallen unter die so genannten Finanzinnovationen, die zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer zählen. » weiter

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Rürup-Rente, Basisrente

Die Rürup-Rente ist ein staatlich gefördertes Mittel zur privaten Altersvorsorge, die sich vornehmlich an Selbstständige und Freiberufler richtet. Bei der Rürup-Rente ändert sich durch die Abgeltungssteuer nichts. Für die Rürup-Rente findet sich in den Medien auch der Begriff Basisrente. » weiter

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Zero-Bonds

Zero-Bonds, auch Nullkuponanleihen genannt, gehören wie die meisten Finanzinnovationen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. Bei Zero-Bonds gibt es keine laufenden Zinszahlungen, sondern nur eine Auszahlung am Ende der Laufzeit bzw. beim Verkauf der Anleihe. » weiter

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Aktien

Aktien sind Anteilsscheine an einem Unternehmen. Aktienbesitzer zählen — vor allem wegen des Wegfalls der Steuerfreiheit von Kursgewinnen — zu den Verlierern der neuen Abgeltungssteuer.

Regelung bis 31.12.2008 (ohne Abgeltungssteuer)

Es gibt drei Sorten von Aktiengewinnen: Kursgewinne, Spekulationsgewinne, Dividenden.

  • Kursgewinne sind steuerfrei, sofern die Aktien länger als ein Jahr gehalten und dann verkauft werden.
  • Spekulationsgewinne sind Gewinne, die durch den Verkauf von Aktien innerhalb eines Jahres nach Erwerb der Anteilsscheine erzielt werden. Sie müssen in der Steuererklärung in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) angegeben und zur Hälfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Voraussetzung: Die Freigrenze von 511,99 Euro wird überschritten.
  • Dividenden sind der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet. Diese Einkünfte werden bis Ende 2008 nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren besteuert. Aktionäre müssen die Hälfte ihrer Einkünfte aus Dividenden nach dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Neue Regelung ab 1.1.2009 (mit Abgeltungssteuer)

  • Kursgewinne müssen ab 1. Januar 2009 mit 25% Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert werden. (Ausnahme: Vor dem 1. Januar 2009 gekaufte Aktien können nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden).
  • Spekulationsgewinne werden genauso wie Kursgewinne behandelt. Dies gilt auch für 2008 gekaufte Aktien.
  • Dividenden: Das Halbeinkünfteverfahren entfällt. Ab 1. Januar 2009 muss auf alle ab 2009 ausgeschütteten Dividenden 25% Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gezahlt werden. Dies betrifft auch die Dividenden von Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden.

Unterm Strich

Aktienanleger zählen zu den Verlierern der neuen Abgeltungssteuer, vor allem wegen des Wegfalls der Steuerfreiheit von Kursgewinnen. Rechenbeispiel:

Persönlicher Einkommensteuersatz
20%
über 25%
Kauf von Aktien für 10.000 Euro; Wertsteigerung: 8% pro
Jahr (inkl. 5,5% Soli, ohne Kirchensteuer, Günstigerprüfung*, ohne Freibeträge und Bankgebühren)
Kauf in 2008; Verkauf nach 10 Jahren
21.589,00
21.589,00
Kauf ab 2009; Verkauf nach 10 Jahren
19.144,00
18.532,00
Verlust (= Abgeltungssteuer)
2.445,00
3.057,00

Daher gilt: Wer Aktien noch im Jahr 2008 kauft, kann etwaige Kursgewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei einstreichen.

Bei Einkünften aus Dividenden sind die Änderungen durch die Abgeltungssteuer nicht ganz so gravierend. Für Anleger, deren gesamte Kapitalerträge unter dem Sparerfreibetrag von 801 Euro (Singles) bzw. 1602 Euro (Ehepaare) liegen, ändert nichts. Wer darüber liegt, zahlt allerdings drauf, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt:

Persönlicher Einkommensteuersatz
20%
30%
42%
45%
Belastung einer Dividende in Höhe von 1000 Euro (inkl. 5,5% Soli, ohne
Kirchensteuer, Günstigerprüfung*, ohne Freibeträge)
bis 2009 (Halbeinkünfteverf.)
105,50
158,30
221,60
237,40
ab 2009 (Abgeltungssteuer)
211,00
263,80
263,80
263,80
Verlust
105,50
105,50
42,20
26,40

* Günstigerprüfung: Ledige / Verheiratete mit einem Jahreseinkommen unter 15.000 Euro / 30.000 Euro sollten ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuerklärung angeben, weil ihr persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt und sie so von der Bank bereits abgeführte Abgeltungssteuer zurückbekommen.

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Genussscheine

Genussscheine sind ein Art Mittelding zwischen Aktie und Anleihe. Der Inhaber erhält jährliche Zinsausschüttungen, hat aber, anders als bei einer Aktie, kein Stimmrecht. Genussscheine gehören nur bedingt zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Termingeld

Unter Termingeld versteht man einen Geldbetrag, der für mehr als einen Tag bei einem Kreditinstitut festgelegt wird. Die Rückzahlung erfolgt zu einem vereinbarten Termin inklusive Zinsen. Die Laufzeit ist nur in Ausnahmefällen länger als ein Jahr. Termingeld-Anleger profitieren von der Abgeltungssteuer. » weiter

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Indexfonds - Exchange Traded Funds (ETFs)

Indexfonds sind mit Aktien bestückte Investmentfonds, die einen Aktienindex abbilden. Indexfonds zählen steuerlich zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Mischfonds

Als Mischfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die sowohl in Aktien, Rentenpapiere, Geldmarkttitel als auch in Immobilien-Sondervermögen anlegen. Mischfonds zählen in punkto Abgeltungssteuer eher zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Lebenszyklusfonds

Als Lebenszyklusfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die wie Mischfonds in Aktien, Rentenpapiere, Geldmarkttitel oder auch in Immobilien-Sondervermögen anlegen. Zugleich bestimmt der Anleger, wann er in Rente gehen will und dann die Fondsanteile ausbezahlt erhält. Lebenszyklusfonds zählen in punkto Abgeltungssteuer eher zu den Verlierern. » weiter

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Superfonds

Superfonds sind Investmentfonds, die ausschließlich in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Superfonds zählen eher zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter

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Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Sie fallen nicht unter die Regelungen der Abgeltungssteuer, haben allerdings im Zuge der Unternehmenssteuerreform ihren Charme als Steuersparmodell verloren. » weiter

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