Finanzinnovationen
Mit Finanzinnovationen bezeichnet der Fiskus seit 1994 Wertpapiere, die steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne umwandeln sollen. Finanzinnovationen zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter
Mit Finanzinnovationen bezeichnet der Fiskus seit 1994 Wertpapiere, die steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne umwandeln sollen. Finanzinnovationen zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter
Immobilien sind unbewegliche Sachen, also Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte. Die Anlage in Immobilien ist von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. » weiter
Sparbriefe und von den Kreditinstituten in Eigenregie angebotene Zinspapiere sind für einen festen Zeitraum angelegte Geldbeträge mit gleich bleibendem Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Der Zinsertrag wird am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Diese Geldanlagen zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter
Bei der Riester-Rente ändert sich nichts: Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester-Rente ist von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Es bleibt bei der nachgelagerten Besteuerung. Während der Einzahlungsphase profitieren Riester-Sparer von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, dafür ist die spätere Rentenzahlung voll zu versteuern. » weiter
Geschlossene Immobilienfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Sie fallen nicht unter die Regelungen der Abgeltungssteuer, » weiter
Banksparpläne bieten die Möglichkeit, monatlich feste Beträge anzusparen. Als Zinsanlagen zählen Banksparpläne zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter
Anleihen sind verzinsliche Wertpapiere mit festgelegter Laufzeit sowie festem oder variablen Zins und jährlicher Zinsausschüttung. Anleihen zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter
Aktienanleihen sind Wertpapiere, die der Anleger zu einem bestimmten Kurswert erwirbt und dafür hohe jährliche Zinsausschüttungen erhält. Am Ende der Laufzeit gibt es entweder den Nennbetrag zurück oder eine vorher festgelegte Anzahl von Aktien. Aktienanleihen fallen unter die so genannten Finanzinnovationen, die zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer zählen. » weiter
Die Rürup-Rente ist ein staatlich gefördertes Mittel zur privaten Altersvorsorge, die sich vornehmlich an Selbstständige und Freiberufler richtet. Bei der Rürup-Rente ändert sich durch die Abgeltungssteuer nichts. Für die Rürup-Rente findet sich in den Medien auch der Begriff Basisrente. » weiter
Zero-Bonds, auch Nullkuponanleihen genannt, gehören wie die meisten Finanzinnovationen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. Bei Zero-Bonds gibt es keine laufenden Zinszahlungen, sondern nur eine Auszahlung am Ende der Laufzeit bzw. beim Verkauf der Anleihe. » weiter
Aktien sind Anteilsscheine an einem Unternehmen. Aktienbesitzer zählen — vor allem wegen des Wegfalls der Steuerfreiheit von Kursgewinnen — zu den Verlierern der neuen Abgeltungssteuer.
Regelung bis 31.12.2008 (ohne Abgeltungssteuer)
Es gibt drei Sorten von Aktiengewinnen: Kursgewinne, Spekulationsgewinne, Dividenden.
Neue Regelung ab 1.1.2009 (mit Abgeltungssteuer)
Unterm Strich
Aktienanleger zählen zu den Verlierern der neuen Abgeltungssteuer, vor allem wegen des Wegfalls der Steuerfreiheit von Kursgewinnen. Rechenbeispiel:
Persönlicher Einkommensteuersatz |
20%
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über 25%
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Kauf von Aktien für 10.000 Euro; Wertsteigerung: 8% pro Jahr (inkl. 5,5% Soli, ohne Kirchensteuer, Günstigerprüfung*, ohne Freibeträge und Bankgebühren) |
Kauf in 2008; Verkauf nach 10 Jahren |
21.589,00
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21.589,00
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Kauf ab 2009; Verkauf nach 10 Jahren |
19.144,00
|
18.532,00
|
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Verlust (= Abgeltungssteuer) |
2.445,00
|
3.057,00
|
Daher gilt: Wer Aktien noch im Jahr 2008 kauft, kann etwaige Kursgewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei einstreichen.
Bei Einkünften aus Dividenden sind die Änderungen durch die Abgeltungssteuer nicht ganz so gravierend. Für Anleger, deren gesamte Kapitalerträge unter dem Sparerfreibetrag von 801 Euro (Singles) bzw. 1602 Euro (Ehepaare) liegen, ändert nichts. Wer darüber liegt, zahlt allerdings drauf, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt:
Persönlicher Einkommensteuersatz |
20%
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30%
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42%
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45%
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Belastung einer Dividende in Höhe von 1000 Euro (inkl. 5,5% Soli, ohne Kirchensteuer, Günstigerprüfung*, ohne Freibeträge) |
bis 2009 (Halbeinkünfteverf.) |
105,50
|
158,30
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221,60
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237,40
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ab 2009 (Abgeltungssteuer) |
211,00
|
263,80
|
263,80
|
263,80
|
|
Verlust |
105,50
|
105,50
|
42,20
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26,40
|
* Günstigerprüfung: Ledige / Verheiratete mit einem Jahreseinkommen unter 15.000 Euro / 30.000 Euro sollten ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuerklärung angeben, weil ihr persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt und sie so von der Bank bereits abgeführte Abgeltungssteuer zurückbekommen.
Genussscheine sind ein Art Mittelding zwischen Aktie und Anleihe. Der Inhaber erhält jährliche Zinsausschüttungen, hat aber, anders als bei einer Aktie, kein Stimmrecht. Genussscheine gehören nur bedingt zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter
Unter Termingeld versteht man einen Geldbetrag, der für mehr als einen Tag bei einem Kreditinstitut festgelegt wird. Die Rückzahlung erfolgt zu einem vereinbarten Termin inklusive Zinsen. Die Laufzeit ist nur in Ausnahmefällen länger als ein Jahr. Termingeld-Anleger profitieren von der Abgeltungssteuer. » weiter
Indexfonds sind mit Aktien bestückte Investmentfonds, die einen Aktienindex abbilden. Indexfonds zählen steuerlich zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter
Als Mischfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die sowohl in Aktien, Rentenpapiere, Geldmarkttitel als auch in Immobilien-Sondervermögen anlegen. Mischfonds zählen in punkto Abgeltungssteuer eher zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter
Als Lebenszyklusfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die wie Mischfonds in Aktien, Rentenpapiere, Geldmarkttitel oder auch in Immobilien-Sondervermögen anlegen. Zugleich bestimmt der Anleger, wann er in Rente gehen will und dann die Fondsanteile ausbezahlt erhält. Lebenszyklusfonds zählen in punkto Abgeltungssteuer eher zu den Verlierern. » weiter
Superfonds sind Investmentfonds, die ausschließlich in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Superfonds zählen eher zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter
Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Sie fallen nicht unter die Regelungen der Abgeltungssteuer, haben allerdings im Zuge der Unternehmenssteuerreform ihren Charme als Steuersparmodell verloren. » weiter