Riester-Rente
Bei der Riester-Rente ändert sich nichts: Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester-Rente ist von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Es bleibt bei der nachgelagerten Besteuerung. Während der Einzahlungsphase profitieren Riester-Sparer von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, dafür ist die spätere Rentenzahlung voll zu versteuern. » weiter