Wird Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer erhoben?

Ja! Zusätzlich zu der ab 1. Januar 2009 fälligen Abgeltungssteuer werden 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag erhoben. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den Ländern festgesetzt und auch von diesen eingezogen. Bayern und Baden-Württemberg ziehen 8 % Kirchensteuer ein, alle übrigen Bundesländer 9 %.

Da die Kirchensteuer sonderabzugsfähig ist und das zu versteuernde Einkommen senkt, betragen in diesem Fall Abgeltungssteuer 24,45 %, Solidaritätszuschlag 1,34 % und Kirchensteuer 2,20 %. Die Gesamt-Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer inklusive Soli und Kirchensteuer beträgt also ziemlich genau 28 %.

Gut zu wissen: Kirchensteuer wird genauso wie die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag erst fällig, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 € (Verheiratete 1602 €) aufgebraucht ist.

Rechenbeispiel (Annahme: Sie leben in Hessen, sind katholisch und Ihre Kapitalerträge belaufen sich im Jahr 2009 auf 2500 €):

  • 2500 € - 801 € Sparerpauschbetrag ergeben 1699 €.
  • Darauf 24,45 % Abgeltungssteuer, das sind 415,40 €.
  • Darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag ergeben 22,84 €.
  • 415,40 €: Darauf 9 % Kirchensteuer sind 37,38 €.
  • Gesamtsteuerbelastung: 415,40 € + 22,84 € + 37,38 € = 475,62 €.

Es werden also insgesamt 475,62 € einbehalten. Von ihrem Kapitalertrag von 2500 € erhalten Sie von Ihrer Bank nur noch 2024,38 € gutgeschrieben.

Anleger können die Kirchensteuer per Antrag direkt bei der Bank abgelten lassen. Dazu teilen sie ihre Religionszugehörigkeit und den für sie zutreffenden Kirchensteuersatz mit. Die Bank ermittelt die Kirchensteuer und führt diese über das Bundesamt für Finanzen in Berlin an die Religionsgemeinschaften ab.

Stellt der Anleger keinen Antrag bei der Bank, behält diese auch keine Kirchensteuer ein. Der Steuerpflichtige ist der Bank gegenüber damit konfessionslos. Gehört er indes einer Religionsgemeinschaft an, muss er in seiner Einkommensteuererklärung die Belege der Bank über abgeführte Abgeltungssteuer einreichen. Der Fiskus wird dann die ausstehende Kirchensteuer einziehen.

Unterm Strich

  • Wer sich Arbeit bei der Einkommensteuererklärung sparen will, gibt seiner Bank den zutreffenden Kirchensteuersatz an. Das Kreditinstitut führt dann Abgeltungssteuer plus Soli und Kirchensteuer direkt ab.
  • Wer konfessionslos ist, kann dies der Bank mitteilen, muss es aber nicht. Die Bank führt ohne Mitteilung keine Kirchensteuer ab. Auch bei der Einkommensteuererklärung wird keine Kirchensteuer fällig.
  • Wessen Einkommensteuer unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 % liegt, sollte auf eine Mitteilung an die Bank verzichten. Ansonsten muss sich der Anleger die zuviel gezahlte Steuer in der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen.
  • Bei Eheleuten mit gemeinsamen Konten und Konfessionslosigkeit einer der beiden Personen, sollte dies der Bank mitgeteilt werden. Sie zieht dann auch nur für eine Person die Kirchensteuer ab.
  • Bei Kirchenaustritt nach dem 1. Januar 2009 sollte die Bank informiert werden, wenn diese zuvor Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungssteuer abgeführt hatte.

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Wie wird die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer erhoben?

Hierfür sieht der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten vor:

  • Variante 1: Der Anleger teilt seinem Kreditinstitut seine Konfession mit. In diesem Fall nimmt das Kreditinstitut die Erhebung der Kirchensteuer für ihn vor und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Das Finanzamt führt dann die Kirchensteuer an die betreffende Religionsgemeinschaft ab. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden, allerdings nicht für schon abgeführte Kirchensteuer, sondern nur für zukünftige Erträge.
  • Variante 2: Wenn der Anleger seine Konfession seinem Kreditinstitut nicht mitgeteilt hat oder mitteilen will, muss er im Zuge der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt gegenüber die einbehaltene Abgeltungssteuer angeben. Das Finanzamt setzt dann auf Grund der angegebenen Abgeltungssteuer die Kirchensteuer für ihn fest und führt sie an die betreffende Religionsgemeinschaft ab.
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Sollte man seiner Bank die Konfession mitteilen?

Ja. Zum einen vereinfacht man damit das Verfahren zum Einzug der Abgeltungssteuer. Die Bank führt dann der Konfession und dem Bundesland entsprechend automatisch die Kirchensteuer ab. Teilt man der Bank nicht die Konfession mit, dann muss man seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben. Ausnahme: Man gehört keiner Konfession an. Die Bank führt in diesem Fall nur in die Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag ab.

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Mein Ehepartner und ich haben ein Gemeinschaftskonto, ich bin protestantisch, mein Ehepartner konfessionslos. Wie wird unsere Abgeltungssteuer abgeführt?

Wer seiner Bank die Konfessionen beider Ehepartner angibt, bei dem wird automatisch die Abgeltungssteuer abgeführt. Beispiel: Der Mann ist Protestant, seine Frau in keiner Kirche. Beide haben ein gemeinsames Aktiendepot. Dann berechnet die Bank nur für den Ehemann die Kirchensteuer entsprechend seinem Bundesland und führt auch nur für die Hälfte (des Ehemannes) Kirchensteuer pflichtige Zinserträge an den Fiskus ab.

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