Kann man Werbungskosten geltend machen?
Nein. Mit dem 2009 neu eingeführten Steuerpauschbetrag von 801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete sind auch die Werbungskosten abgedeckt. Darüber hinausgehende Kosten, etwa für Depotgebühren oder Spesen, die beim An- und Verkauf von Aktien und Fondsanteilen anfallen, können nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn man seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angibt und nach dem persönlichen Steuersatz versteuert.