Wird Abgeltungssteuer erhoben für so genannte Finanzinnovationen (etwa Garantiezertifikate oder Zerobonds)?
Ja. Aber so genannte Finanzinnovationen zählen zu den Gewinnern der neuen Abgeltungssteuer. Denn die Abgeltungssteuer gilt auch für Käufe von Finanzinnovationen, die vor dem 1. Januar 2009 getätigt wurden. Bisher galt für diese Fälle der persönliche Einkommensteuersatz, der in der Regel über dem Abgeltungssteuersatz von 25% gelegen hat.
Ihre Aussagen stimmen so nicht!
Auch Genussscheine zählen zu den so genannten Finanzinnovationen und diese werden laut BfM versteuert und es besteht keine BESTANDSSCHUTZ.
Hierzu die Mitteilung meiner Bank:
Genussscheine als Finanzinnovation
Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2009 gehen die Finanzbehörden davon aus, dass jeglicher Gewinn/Verlust aus der Einlösung/ Veräußerung von rentenähnlichen Genussscheinen seit dem 01.01.2009 zu versteuern ist.
Ein Bestandsschutz für bis zum 31.12.2008 angeschaffte Genussscheine besteht nicht.!!!!!!
Vor Einführung der Abgeltungsteuer unterlagen Genussscheine nicht der Veräußerungsgewinnbesteuerung, so dass die Kreditwirtschaft vom Bestandsschutz ausgegangen ist und im Jahre 2009 keinen Steuerabzug vorgenommen hat.