Wird Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer erhoben?

Ja! Zusätzlich zu der ab 1. Januar 2009 fälligen Abgeltungssteuer werden 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag erhoben. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den Ländern festgesetzt und auch von diesen eingezogen. Bayern und Baden-Württemberg ziehen 8 % Kirchensteuer ein, alle übrigen Bundesländer 9 %.

Da die Kirchensteuer sonderabzugsfähig ist und das zu versteuernde Einkommen senkt, betragen in diesem Fall Abgeltungssteuer 24,45 %, Solidaritätszuschlag 1,34 % und Kirchensteuer 2,20 %. Die Gesamt-Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer inklusive Soli und Kirchensteuer beträgt also ziemlich genau 28 %.

Gut zu wissen: Kirchensteuer wird genauso wie die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag erst fällig, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 € (Verheiratete 1602 €) aufgebraucht ist.

Rechenbeispiel (Annahme: Sie leben in Hessen, sind katholisch und Ihre Kapitalerträge belaufen sich im Jahr 2009 auf 2500 €):

  • 2500 € - 801 € Sparerpauschbetrag ergeben 1699 €.
  • Darauf 24,45 % Abgeltungssteuer, das sind 415,40 €.
  • Darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag ergeben 22,84 €.
  • 415,40 €: Darauf 9 % Kirchensteuer sind 37,38 €.
  • Gesamtergebnis: 1699 € - (415,40 € + 22,84 € + 37,38 €) = 1223,38 €.

Es werden also insgesamt 475,62 € einbehalten. Von ihrem Kapitalertrag von 1699 € erhalten Sie von Ihrer Bank nur noch 1223,38 € gutgeschrieben.

Anleger können die Kirchensteuer per Antrag direkt bei der Bank abgelten lassen. Dazu teilen sie ihre Religionszugehörigkeit und den für sie zutreffenden Kirchensteuersatz mit. Die Bank ermittelt die Kirchensteuer und führt diese über das Bundesamt für Finanzen in Berlin an die Religionsgemeinschaften ab.

Stellt der Anleger keinen Antrag bei der Bank, behält diese auch keine Kirchensteuer ein. Der Steuerpflichtige ist der Bank gegenüber damit konfessionslos. Gehört er indes einer Religionsgemeinschaft an, muss er in seiner Einkommensteuererklärung die Belege der Bank über abgeführte Abgeltungssteuer einreichen. Der Fiskus wird dann die ausstehende Kirchensteuer einziehen.

Unterm Strich

  • Wer sich Arbeit bei der Einkommensteuererklärung sparen will, gibt seiner Bank den zutreffenden Kirchensteuersatz an. Das Kreditinstitut führt dann Abgeltungssteuer plus Soli und Kirchensteuer direkt ab.
  • Wer konfessionslos ist, kann dies der Bank mitteilen, muss es aber nicht. Die Bank führt ohne Mitteilung keine Kirchensteuer ab. Auch bei der Einkommensteuererklärung wird keine Kirchensteuer fällig.
  • Wessen Einkommensteuer unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 % liegt, sollte auf eine Mitteilung an die Bank verzichten. Ansonsten muss sich der Anleger die zuviel gezahlte Steuer in der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen.
  • Bei Eheleuten mit gemeinsamen Konten und Konfessionslosigkeit einer der beiden Personen, sollte dies der Bank mitgeteilt werden. Sie zieht dann auch nur für eine Person die Kirchensteuer ab.
  • Bei Kirchenaustritt nach dem 1. Januar 2009 sollte die Bank informiert werden, wenn diese zuvor Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungssteuer abgeführt hatte.

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4 Kommentare
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  1. Achtung!
    Ihr Rechenbeispiel ist falsch.
    1. Soli ist 22,84, Sie haben auf 25% KESt. gerechnet
    2. Die Gutschrift der Bank ist 1.223,38 € + 801 €
    = 2024,38 €
    3. Steuerbeträge werden angeblich nicht aufgerundet, sondern abgerundet.
    Mit freundlichen Grüßen
    D.Hoffmeister

  2. Herr Hoffmeister, Sie hatten Recht und uns ist ein Fehler unterlaufen. Vielen Dank.
    Das Beispiel ist nun geändert.

  3. Es heißt Abgeltungsteuer! Also nur ein “s”. Siehe auch: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/025__abgeltungsteuer__a__bis__z.html?__nnn=true

    Und zu der Kirchensteuer würde ich auch gerne noch etwas ergänzen:
    Die von Ihnen angegebenen 24,25 % beziehen sich auf den KiSt von 9 %. Bei einem Steuersatz von 8 % reduziert sich die KESt somit auf 24,51 %.

    MfG, KS.

  4. KS hat natürlich Recht, aber das wussten wir auch schon, siehe: http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/fragen-und-antworten/basiswissen/stimmt-die-schreibweise-abgeltungssteuer-ueberhaupt

    Die 8 % bezahlen aber eben bayern und Baden-Württemberger, wie oben im Artikel beschrieben.

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