Sollte man seiner Bank die Konfession mitteilen?

Ja. Zum einen vereinfacht man damit das Verfahren zum Einzug der Abgeltungssteuer. Die Bank führt dann der Konfession und dem Bundesland entsprechend automatisch die Kirchensteuer ab. Teilt man der Bank nicht die Konfession mit, dann muss man seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben. Ausnahme: Man gehört keiner Konfession an. Die Bank führt in diesem Fall nur in die Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag ab.

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