Alles zur Abgeltungssteuer
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 hat eine neue Ära im deutschen Steuerrecht begonnen: Kapitalerträge werden nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit einer Pauschalsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belegt. Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Wer ist betroffen? | Wie hoch ist sie? | Ab wann gilt sie? |
Privatanleger | 25 % + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer = bis zu 28 % |
1. Januar 2009 |
Was wird besteuert? | Was wird abgeschafft? | Wie hoch ist der Freibetrag? |
• Kapitalerträge auf Zinsen und Dividenden • Veräußerungsgewinne |
• Spekulationsfrist für Wertpapiere » Details • Werbungskosten über dem Pauschbetrag » Details • Halbeinkünfteverfahren » Details • Bagatellbetrag für Zinserträge unter 10 Euro » Details |
Sparerpauschbetrag: • Ledige: 801 Euro • Verheiratete: 1602 Euro |