Abgeltungssteuer: Neue Regeln für Freistellungsauftrag
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer am1.1.2009 können Anleger ihren Freistellungsauftrag nicht mehr auf einzelne Konten oder Depots desselben Kreditinstituts beschränken. „Eine vom Kunden beauftragte beschränkte Anwendung auf einzelne Konten darf vom Kreditinstitut ab dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigt werden“, heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Obersten Finanzbehörden der Länder.
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