Zertifikate
Zertifikate sind börsentäglich frei handelbare Wertpapiere mit begrenzter oder unbegrenzter Laufzeit. Sie zählen – mit Ausnahmen – zu den Verlieren der Abgeltungssteuer. » weiter
Zertifikate sind börsentäglich frei handelbare Wertpapiere mit begrenzter oder unbegrenzter Laufzeit. Sie zählen – mit Ausnahmen – zu den Verlieren der Abgeltungssteuer. » weiter
Index-Zertifikate haben als Basiswert einen Aktien-, Wertpapier- oder Rohstoff-Index. Sie sind börsentäglich frei handelbare Wertpapiere mit begrenzter oder unbegrenzter Laufzeit. Index-Zertifikate zählen zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter
Bonus-Zertifikate nutzen Dividendenausschüttungen für eine Absicherung des Investments gegen Kursrückgänge. Bonus-Zertifikate zählen zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter
Discount-Zertifikate geben dem Anleger das Anrecht auf eine Aktie zu einem Preis unter dem aktuellen Kurswert. Im Tausch verzichtet der Anleger auf die Chance eines Kursanstieges über eine festgelegte Höhe (Cap) sowie Dividendenzahlung und ggf. Stimmrecht. Discount-Zertifikate zählen zu den Verlierern der Abgeltungssteuer. » weiter
Mit Finanzinnovationen bezeichnet der Fiskus seit 1994 Wertpapiere, die steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne umwandeln sollen. Finanzinnovationen zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. » weiter
Aktienanleihen sind Wertpapiere, die der Anleger zu einem bestimmten Kurswert erwirbt und dafür hohe jährliche Zinsausschüttungen erhält. Am Ende der Laufzeit gibt es entweder den Nennbetrag zurück oder eine vorher festgelegte Anzahl von Aktien. Aktienanleihen fallen unter die so genannten Finanzinnovationen, die zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer zählen. » weiter
Zero-Bonds, auch Nullkuponanleihen genannt, gehören wie die meisten Finanzinnovationen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. Bei Zero-Bonds gibt es keine laufenden Zinszahlungen, sondern nur eine Auszahlung am Ende der Laufzeit bzw. beim Verkauf der Anleihe. » weiter
Ja. Aber so genannte Finanzinnovationen zählen zu den Gewinnern der neuen Abgeltungssteuer. Denn die Abgeltungssteuer gilt auch für Käufe von Finanzinnovationen, die vor dem 1. Januar 2009 getätigt wurden. Bisher galt für diese Fälle der persönliche Einkommensteuersatz, der in der Regel über dem Abgeltungssteuersatz von 25% gelegen hat.