Abgeltungssteuer: Zweitdepot einrichten
Seit 1. Januar 2009 ist die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Kraft. Da nach der neuen Regelung auch Kursgewinne mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt werden, ist es für Anleger sinnvoll, ein Zweitdepot für ihre Wertpapiere einzurichten. Wichtig ist ein Zweitdepot insbesondere für Anleger, die
- regelmäßig in einen Fondssparplan einzahlen und/oder
- ab dem 1. Januar 2009 Aktien oder Fonds kaufen, die sie schon vor diesem Termin im Depot hatten.